Import

Nach den Bestimmungen des Zollkodexes der EG in Verbindung mit dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist die Einfuhr von Waren aus Drittländern grundsätzlich ohne besondere Förmlichkeiten möglich. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel und damit unterschiedliche Verfahrensvorschriften bei der Zollabfertigung. Auf jeden Fall stellen sich dem importierendem Unternehmen eine Reihe von abwicklungstechnischen Fragen: 

  • Wie müssen Importwaren definiert werden? 
  • Welche Einfuhrabgaben fallen an? 
  • Zölle 
  • Einfuhrumsatzsteuer 
  • Verbrauchssteuern 
  • Braucht man spezielle Genehmigungen für die Einfuhr?
  • Was könnte einem Import sonst noch im Wege stehen?
  • Welche Einfuhrpapiere werden sonst noch benötigt?
  • Einfuhranmeldung
  • Zollwertanmeldung
  • Ursprungszeugnisse 
  • Ursprungszeugnis Form A

Importvorschriften mit Drittländern

Wenn auch der Handel mit dem Ausland in Deutschland grundsätzlich frei ist, gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die der Importeur zu beachten hat.

weitere Informationen:

Übergangsregelungen für die Abgabe summarischer Ein- und Ausgangsanmeldungen

Seit dem 1. Januar 2011 sind vor dem Verbringen von Waren in das Zollgebiet der EU bzw. aus dem Zollgebiet der EU Summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen abzugeben.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Die bisher geltenden Übergangsregelungen werden noch einmal wie folgt geändert:

  1. Bis zum 30. April 2011 ist nicht zu beanstanden, wenn eine Summarische Ein- oder Ausgangsanmeldung nicht abgegeben wird. Die Beteiligten sind jedoch soweit wie im normalen Verwaltungsbetrieb möglich auf ihre Verpflichtung hinzuweisen.

    Dies gilt aufgrund der besonderen außenwirtschaftsrechtlichen Vorabanmeldepflichten (vgl. z.B. Artikel 27 der Iran-Verordnung - VO (EU) Nr. 961/2010) nicht beim Verbringen von Waren aus oder in folgende(n) Drittstaaten: Iran, Nordkorea, Somalia und Eritrea.
  2. Ab dem 1. Mai 2011 ist eine Summarische Ein- oder Ausgangsanmeldung bei der Gestellung vom Beteiligten nachzufordern, sofern sie nicht schon vor dem Verbringen in das bzw. aus dem Zollgebiet der EU abgegeben wurde. Ohne Abgabe einer summarischen Ein- bzw. Ausgangsanmeldung unterbleibt die weitere Abfertigung der Warensendung. Die Abgabe kann bei der Gestellung mittels einer Internetzollanmeldung oder schriftlich auf dem Sicherheitsdokument (Vordruck 033023) erfolgen.

    Von der Nachforderung der Summarischen Ein- oder Ausgangsanmeldung bei Gestellung kann bis auf Weiteres abgesehen werden, wenn der jeweilige Wirtschaftsbeteiligte nachweist, dass er rechtzeitig Anstrengungen unternommen hat, um die Anbindung an ATLAS-EAS sicherzustellen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Anträge auf Absehen von der Nachforderung der Summarischen Ein- oder Ausgangsanmeldung nicht erst nach Ablauf dieser Übergangsregelung zu stellen sind, sondern bereits rechtzeitig. Die weiteren Einzelheiten hierzu und zu den Anforderungen an den Nachweis werden in Kürze mitgeteilt.

(Quelle: zoll.de)

Japan - Aktueller Stand zur Einfuhr von Waren nach Deutschland

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat ein ausführliches Merkblatt veröffentlicht. Wie schnell sich die Sachverhalte ändern sieht man daran, dass die Lufthansa seit heute den Flugverkehr wieder aufgenommen hat, anders, als im Merkblatt notiert.

Außerdem hat die Europäische Kommission in der Verordnung (EU) 297/2011 Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermittels erlassen. In der Anlage finden Sie die entsprechende Verordnung.

Im Übrigen verweisen wir nochmals auf die Homepage des Zolls (www.zoll.de) .

Aktuelles aus diesem Bereich:

Markteinstieg in Österreich für bayerische Unternehmen

... lesen

Exportpreis Bayern 2012: Jetzt bewerben!

... lesen

Schulung des Sicherheitspersonal - Luftfracht-Sicherheitsbeauftragte/r der reglementierten Beauftragten und Beauftragte/r für die Sicherheit der bekannten Versender

... lesen

Ansprechpartner:

Elisabeth Löhr
Leiterin International
Telefon 09561/7426-14
Telefax 09561/7426-15
E-Mail loehr@coburg.ihk.de
Sylvia Kaiser
Assistenz International
Telefon 09561/7426-45
Telefax 09561/7426-15
E-Mail kaiser@coburg.ihk.de
IHK Jahresthema 2012: Energie und Rohstoffe für morgen
GL Systems Certification