Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Die bisher geltenden Übergangsregelungen werden noch einmal wie folgt geändert:
(Quelle: zoll.de)
Außerdem hat die Europäische Kommission in der Verordnung (EU) 297/2011 Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermittels erlassen. In der Anlage finden Sie die entsprechende Verordnung.
Im Übrigen verweisen wir nochmals auf die Homepage des Zolls (www.zoll.de) .