Experten-Hearing zum Neuen Ursprungsrecht

11.10.2011

Einladung für den 20. Oktober 2011 in Brüssel

Für Ausfuhrsendungen benötigen exportierende Unternehmen vielfach Ursprungszeugnisse. Diese werden von nicht wenigen Drittländern als Einfuhrvoraussetzung gefordert.

Bisher wird der Ursprung eines Produktes dort verortet, wo das Erzeugnis gemäß Artikel 24 des Zollkodex seiner „letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- und Verarbeitung unterzogen“ wurde. Hierauf bauen die IHKs ihre Bescheinigungen auf - ein bewährter und unbürokratischer Vorgang. Dies könnte sich jedoch schon rasch ändern und die exportabhängige Wirtschaft empfindlich treffen. Denn, sollte die Fassung der modernisierten Zollkodex-Durchführungsverordnung (MZK-DVO) wie geplant in Kraft treten, drohen neue bürokratische und unübersichtliche Barrieren für deutsche Exportunternehmer.

Derzeit verlangen 60 Staaten die Vorlage bescheinigter Ursprungszeugnisse. In Deutschland werden jedes Jahr 1,3 Million ausgestellt, 200.000 davon allein von den bayrischen IHKs. Im IHK Bezirk Coburg wurden 2010 fast 6000 Ursprungszeugnisse beantragt.

Veränderungen im nicht-präferenziellen Ursprungsrecht drohen die Exportchancen der europäischen Wirtschaft erheblich zu beeinträchtigen. Die deutschen Unternehmen, vor allem der ausfuhrorientierte Mittelstand, sind besonders betroffen.

Die Europäische Kommission will für die Bescheinigung bei Ursprungszeugnissen das bewährte Prinzip des Wertschöpfungsortes (Artikel 24 Zollkodex) aufheben und durch eine neue, noch genau zu definierende Regelung ersetzen. Ziel ist es, die Einfuhr von Produkten zu Dumping-Preisen in den EU-Raum abzuwehren. Verbände, Unternehmen und Experten äußern erhebliche Bedenken.

Das Experten-Hearing „Neues nicht-präferenzielles Ursprungsrecht: Gefahr für die europäische Exportwirtschaft?“, organisiert von DIHK, EUROCHAMBRES, EuroCommerce und BUSINESSEUROPE mit Unterstützung der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union, bietet Ihnen die Gelegenheit, Informationen zum aktuellen Diskussionsstand zu erfahren und sich für eine unternehmensnahe Regelung des Ursprungsrechts einzusetzen. Fundierte Expertenmeinungen aus Sicht europäischer Handels-, Zoll- und Wirtschaftspolitik mit Beteiligung der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments laden in Brüssel zur Auseinandersetzung mit dem Thema ein. Das Hearing ist auch für Unternehmensvertreter, Zollleiter größerer Unternehmen, Politiker aus Ihrem Kammerbezirk/ Bundesland und Vertreter regionaler Wirtschaftsverbände von Interesse.

Es findet statt

am 20.Oktober 2011, von 12:00 bis 15:00 Uhr,

in der Vertretung des Freistaates Bayerns bei der Europäischen Union,
Saal „Jules Bordet“ (Marstall)

Rue Wiertz 77, B-1000 Brüssel.

Die Anmeldung ist auch per E-Mail unter: Veranstaltung.Bruessel@stk.bayern.de möglich.