An der Veranstaltung, die vom DIHK zusammen mit den
europäischen Dachverbänden EUROCHAMBRES, EuroCommerce und BUSINESSEUROPE
organisiert wurde, nahmen über 120 Vertreter von Unternehmen, Verbänden und
europäischen Kammern teil.
Kernforderung war, dass die Kommission an der jetzigen
Methode festhält und keine Listenregeln einführt. Denn das Ursprungsrecht
sollte im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen so
einfach wie möglich gestaltet werden. Das erfolgt heute durch das bewährte Prinzip
der „letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung“ (Art. 24 des Zollkodex). Die
Einführung von generellen Listenregeln mit wertorientierten Kriterien würde
negative Folgen für Unternehmen mit sich bringen, wie z. B.:
- Höhere
Ausgaben für den Ursprungsnachweis: Listenregeln für alle Produktkategorien
würden die administrativen Ausgaben drastisch erhöhen, da für alle Rohstoffe
und Zulieferprodukte Ursprungszeugnisse nötig wären und die Dokumentation
und/oder die Berechnungen aller fertigen Produkte aufbewahrt werden müssten.
- Die
obligatorische Dokumentation würde alle Unternehmen betreffen, also auch
Lieferanten, die nicht selbst exportieren.
- Es
ist eine unverhältnismäßige Maßnahme, Listenregeln, die für alle Kombinierten
Nomenklaturen gelten (KN) einzuführen aber sie nur in der Anti-Dumping-Politik
(das nur wenige KN beinhaltet) anzuwenden.
Das
Statement
wird als Grundlage für die weitere Arbeit an diesem Thema dienen. Adressat
sollen dabei vor allem die Generaldirektionen für Steuern und Zoll, für Handel
sowie die Kabinette beider zuständiger EU-Kommissare Algirdas Šemeta und Karel
de Gucht sein. Autor dieses Artikels ist Dr. Sara Borella, Telefon 0032/2/286-1622
in der Außenstelle des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) in
Brüssel.