Folgende Vorranggebiete im IHK Bezirk sind geplant:
-Mirsdorf - Süd (Nr. 20) - Gemeinde Meeder
-Zedersdorf - Nord (Nr. 44) – Stadt Neustadt bei Coburg und Gemeinde Sonnefeld
-Kleingarnstadt - Ost (Nr. 46) - Gemeinden Ebersdorf b. Coburg und Sonnefeld
-Großgarnstadt – Ost (Nr. 50) – Gemeinden Ebersdorf b. Coburg und Sonnefeld
-Merlach – Süd (Nr. 52) – Stadt Seßlach
-Lettenreuth – Nord (Nr. 68) - Gemeinde Weidhausen b. Coburg
-Püchitz – Süd (Nr. 87) – Gemeinde Itzgrund
-Kaltenbrunn – Süd (Nr. 94) – Gemeinde Itzgrund
-Messenfeld – West (Nr. 100) – Gemeinde Itzgrund
Es entfällt das bisherige Vorbehaltsgebiet in Lautertal (südlich von Rottenbach).
Der Regionalplan enthält ausdrücklich keine konkreten Bauprojekte für Windkraftanlagen.
Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg kann sich zu den einzelnen Vorranggebieten, den Zielen und der Begründung des Regionalplans äußern. Es ist für die IHK deshalb sehr wichtig, dass sich betroffene Unternehmen konkret zu den einzelnen Vorrangebieten oder den Zielen und Begründungen der Planungen äußern. Der regionale Planungsverband weist ausdrücklich darauf hin, dass allgemeine Stellungnahmen nur schwer zu verwenden sind.
Stellungnahmen erbitten wir bis zum 20. Juli 2012. Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahmen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie keine Einwände gegen die Planungen haben.
Für nähere Informationen, benutzen Sie bitte den nachfolgenden Link: