Aktuelle Gesetzgebung

Die IHK wird häufig zu Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaates Bayern aufgefordert.

An dieser Stelle finden Sie deshalb aktuelle Gesetzentwürfe, vor allem zu wirtschaftsrechtlichen Themen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Ansichten der IHK mitzuteilen. Mit Ihrer Stellungnahme erleichtern Sie der IHK die Vertretung der Interessen der Wirtschaft in der Coburger Region gegenüber dem Gesetzgeber.

Fragen aus dem IHK-Bezirk Coburg zu Gesetzgebungsverfahren beantwortet Herr Frank Jakobs.

Derzeit aktuelle Gesetzgebungsverfahren:

Vorranggebiete für Windenergie - Änderung des Regionalplans Oberfranken-West

Der für den IHK-Bezirk Coburg geltende Regionalplan Oberfranken-West soll geändert werden, um u. a. so genannte Vorranggebiete für Windkraftanlagen auszuweisen. Damit soll die zukünftige Versorgung West-Oberfrankens mit Windenergie sichergestellt werden.

Folgende Vorranggebiete im IHK Bezirk sind geplant:

-Mirsdorf - Süd (Nr. 20) - Gemeinde Meeder

-Zedersdorf - Nord (Nr. 44) – Stadt Neustadt bei Coburg und Gemeinde Sonnefeld

-Kleingarnstadt - Ost (Nr. 46) - Gemeinden Ebersdorf b. Coburg und Sonnefeld

-Großgarnstadt – Ost (Nr. 50) – Gemeinden Ebersdorf b. Coburg und Sonnefeld

-Merlach – Süd (Nr. 52) – Stadt Seßlach

-Lettenreuth – Nord (Nr. 68) - Gemeinde Weidhausen b. Coburg

-Püchitz – Süd (Nr. 87) – Gemeinde Itzgrund

-Kaltenbrunn – Süd (Nr. 94) – Gemeinde Itzgrund

-Messenfeld – West (Nr. 100) – Gemeinde Itzgrund

Es entfällt das bisherige Vorbehaltsgebiet in Lautertal (südlich von Rottenbach).

Der Regionalplan enthält ausdrücklich keine konkreten Bauprojekte für Windkraftanlagen.

Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg kann sich zu den einzelnen Vorranggebieten, den Zielen und der Begründung des Regionalplans äußern. Es ist für die IHK deshalb sehr wichtig, dass sich betroffene Unternehmen konkret zu den einzelnen Vorrangebieten oder den Zielen und Begründungen der Planungen äußern. Der regionale Planungsverband weist ausdrücklich darauf hin, dass allgemeine Stellungnahmen nur schwer zu verwenden sind.

Stellungnahmen erbitten wir bis zum 20. Juli 2012. Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahmen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie keine Einwände gegen die Planungen haben.

Für nähere Informationen, benutzen Sie bitte den nachfolgenden Link:


Regionalplan Oberfranken-West (Windenergie)

Neu geltende Gesetze und Verordnungen:

Neue Herausforderungen für die Spielzeugbranche - Spielzeugrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt

Foto: © Rainer Sturm / PIXELIO
Foto: © Rainer Sturm / PIXELIO
Rechtzeitig zum Stichtag 20. Juli 2011 ist die Spielzeugrichtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Umsetzung erfolgte durch die 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, die am 20. Juli 2011 in Kraft getreten ist.

Betroffene Unternehmen (Hersteller, Händler, Importeure) finden nachfolgend nähere Informationen dazu:

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Ansprechpartner:

Frank Jakobs
Leiter Recht
Telefon 09561/7426-17
Telefax 09561/7426-50
E-Mail jakobs@coburg.ihk.de
Birgit Wachsmann
Assistenz Recht
Telefon 09561/7426-41
Telefax 09561/7426-50
E-Mail wachsmann@coburg.ihk.de
IHK Jahresthema 2012: Energie und Rohstoffe für morgen
GL Systems Certification