Durch die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (nachfolgend Dienstleistungsrichtlinie) wird das Ziel verfolgt, Fortschritte im Hinblick auf einen echten Binnenmarkt für Dienstleistungen zu erreichen. Hierzu sieht die Richtlinie insbesondere die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren sowie den Abbau von Hindernissen für die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen und die Begründung von Niederlassungen durch Dienstleistungserbringer vor.
Nach Art. 6 der Dienstleistungsrichtlinie sollen Dienstleistungserbringer aus dem
EU-/EWR-Ausland, deren Tätigkeit unter den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fällt, künftig sämtliche zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten sowie die Beantragung der für die Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen über eine einheitliche Stelle („Einheitlicher Ansprechpartner“) abwickeln können...
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