Gewerberecht

In Deutschland kann jeder ein Gewerbe betreiben. Das Gewerbe muss lediglich bei der Stadt / Gemeinde, in der das Gewerbe betrieben werden soll, angemeldet werden.

Für die Ausübung bestimmter Gewerbe verlangt der Gesetzgeber zusätzlich besondere Erlaubnisse. Dies gilt u. a. für: Makler und Bauträger/Baubetreuer, das Bewachungsgewerbe und für Versicherungsvermittler.

Aktuelles aus diesem Bereich:

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Neuregelung ab 2012 - Die elektronische Übermittlung von Jahressteuererklärungen ist Pflicht

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Ansprechpartner:

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Leiter Recht
Telefon 09561/7426-17
Telefax 09561/7426-50
E-Mail jakobs@coburg.ihk.de
Birgit Wachsmann
Assistenz Recht
Telefon 09561/7426-41
Telefax 09561/7426-50
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IHK Jahresthema 2012: Energie und Rohstoffe für morgen
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