Aktuelle Gesetzgebung zu Internetfallen

25.03.2011

Umfrage zum Gesetzgebungsverfahren

Internetfallen - Wie weit darf Verbraucherschutz gehen ?

Die Bundesregierung beabsichtigt, Verbraucher künftig besser vor sog. Internetfallen zu schützen. Zu diesem Zweck sollen Verbraucher bei Internetgeschäften künftig einem Vertragsschluss ausdrücklich zustimmen müssen – und das gleich zweimal.

In diesem Zusammenhang führt die IHK zu Coburg zusammen mit dem DIHK und dem Gütesiegelanbieter Trusted Shops eine Umfrage durch. Hier finden Sie nähere Einzelheiten dazu.
IHK Jahresthema 2012: Energie und Rohstoffe für morgen
GL Systems Certification