UV-Schutz-Verordnung: Neue Pflichten für Betreiber von Solarien

25.01.2012
Zum Jahresbeginn wurden die Regeln für Solarienbetreiber verschärft. Ziel ist der Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung .

Die Verordnung vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV) gilt seit dem 01.01.2012. Sie legt für die Betreiber von Solarien neue Sicherheits- und Qualitätsanforderungen fest.

Nachdem bereits seit Sommer 2009 für Minderjährige ein umfassendes Nutzungsverbot von Solarien gilt, sollen die Regelungen der UV-Schutz-Verordnung einen weiteren Schritt zur Minimierung der von Solarien ausgehenden Gesundheitsrisiken darstellen.

Die Neuregelungen verpflichten bespielsweise zur Bereithaltung von UV-Schutzbrillen, zur Ausstattung der Bestrahlungsgeräte mit einer Notabschaltung sowie zur Einhaltung bestimmter Mindestabstände. Ferner wird ein Grenzwert eingeführt, der die maximale Bestrahlungsstärke aller Solarien entsprechend europarechtlicher Vorgaben beschränkt.

Von zentraler Bedeutung für Gewerbetreibende, die mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräte betreiben, dürfte die während der Betriebszeiten von Solarien bestehende Verpflichtung zur Sicherstellung der Anwesenheit von Fachpersonal sein, das Kunden eine Beratung und Empfehlung zu der maximalen Bestrahlungsdauer und -stärke anbieten muss. Als Fachpersonal ist qualifiziert, wer an einer durch einen akkreditierten Schulungsträger durchzuführenden Fortbildung teilgenommen hat und mindestens alle fünf Jahre eine entsprechende Schulung besucht. Aufgrund des besonderen Schulungsbedarfs tritt letztgenannte Bestimmung erst mit Wirkung zum 01.11.2012 in Kraft.

Den Wortlaut der Verordnung bzw. weitere Informationen finden Sie hier:

IHK Jahresthema 2012: Energie und Rohstoffe für morgen
GL Systems Certification