Neuregelung ab 2012 - Die elektronische Übermittlung von Jahressteuererklärungen ist Pflicht

24.01.2012
Erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Bürgerinnen und Bürger mit Gewinneinkünften verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit.

Weitere Informationen bzw. Hinweise finden Sie im nachfolgenden Merkblatt:
IHK Jahresthema 2012: Energie und Rohstoffe für morgen
GL Systems Certification