Erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Bürgerinnen und Bürger mit Gewinneinkünften verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit.