Die IHK nimmt auf die aktuelle Steuergesetzgebung des Freistaats Bayern
und des Bundes Einfluss, indem sie Stellungnahmen zu laufenden
Gesetzgebungsverfahren abgibt. Zudem stellt sie Basisinformationen für
die Unternehmen zur Verfügung. Steuerberatung im Einzelfall ist nicht
möglich.