Mit der Aussetzung der Wehrpflicht müssen auch keine Anträge auf Zurückstellung vom Wehr- oder Zivildienst wegen Unabkömmlichkeit im eigenen oder im Betrieb des Arbeitgebers gestellt werden.
Alle Wehr- und Zivildienstleistenden, die am 30.06.2011 mindestens 6 Monate Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet haben, werden auf Antrag aus ihren Diensten entlassen. Damit müssen sich Arbeitgeber darauf einstellen, dass diese Mitarbeiter ab dem 1. Juli 2011 dem Unternehmen wieder zur Verfügung stehen.
An die Stelle des Grundwehrdienstes tritt ein freiwilliger Wehrdienst von bis zu 23 Monaten. Im sozialen Bereich soll es einen neuen Bundesfreiwilligendienst mit einer Dauer von 6 - 18 Monaten geben.
Keine Änderungen ergeben sich für Wehr- bzw. Zivildienstpflichtige, die sich zum Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet haben. Die Verpflichtungszeit von 4 Jahren bleibt unverändert bestehen und muss vollständig abgeleistet werden. Erst dann kann ein Antrag auf Entpflichtung gestellt werden.