Anerkannte Abschlussprüfungen in Fachkundenachweise umschreiben

21.11.2011
Bereits kurzfristig ist zu erwarten, dass die bisher anerkannten Abschlussprüfungen, z.B. zum Speditionskaufmann, nicht mehr als Fachkundenachweise anerkannt werden. Die Umschreibung sollten Sie schnellstmöglich bei Ihrer IHK beantragen.

Ab 4. Dezember 2011 gilt die am 4.Dezember 2009 in Kraft getretene Verordnung (EG) 1071/2009 (EU-Berufzugangsverordnung). Die kurzfristig bevorstehende Anpassung der nati-onalen Berufszugangsverordnungen für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und den Gü-terkraftverkehr (GBZugV), die zur Zeit in den Gremien beraten werden, lässt erwarten, dass die in den jeweiligen Anlagen bezeichneten sowie die nachträglich als gleichwertig anerkann-ten Abschlussprüfungen nicht mehr als Nachweis der fachlichen Eignung akzeptiert werden dürfen. Die Ausstellung eines Fachkundenachweises durch die IHK ist dann demzufolge nicht mehr möglich.


Es wird daher dringend empfohlen, die Umschreibung des Prüfungszeugnisses in einen Fachkundenachweis gemäß Anhang III der EU-Berufszugangsverordnung bei Ihrer IHK zu beantragen. Wer bereits im Besitz eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises mit einer laufenden Nummer ist, benötigt keine Umschreibung. Von einer IHK ausgestellter Fachkundenachweise sind auch Fachkundenachweise für Verkehrsleiter.


In der Anlage 4 in Ergänzung zu § 6 Abs. 1 GBZugV sind folgende Abschlussprüfungen ge-nannt:

•    Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,
•    Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau,
•    Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
•    Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fach-richtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
•    Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn.

Zusätzlich werden auf Grund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 23 aus 2007 folgen-de Abschlüsse anerkannt:
•    Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Lo-gistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
•    Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungs-richtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn


 
In der Anlage 6 in Ergänzung zu § 6 Abs. 1 PBZugV sind folgende Abschlussprüfungen ge-nannt:
•    Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
•    Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
•    Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
•    Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirt-schaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
•    Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.

Zusätzlich wird auf Grund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 22 aus 2007 folgender Abschluss anerkannt:
•    Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungs-richtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn

IHK Jahresthema 2012: Energie und Rohstoffe für morgen
GL Systems Certification