Raumordnung

In Bayern ist Raumordnung Aufgabe des Staates und umfasst die Landes- und Regionalplanung, die zusammenfassend auch Landesentwicklung genannt wird.

Quelle: Rainer Sturm / pixelio.de
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Ziel der Raumordnung ist die bestmögliche räumliche Entwicklung und Ordnung der Räume in Bayern. Hierfür ist es notwendig, die unterschiedlichen Anforderungen an die Nutzung der Räume aufeinander abzustimmen, Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen und auftretende Konflikte zu lösen. Oberste Landesplanungsbehörde in Bayern ist das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.

Damit die Voraussetzungen für die Wirtschaft stimmen, bringt die IHK als „Träger öffentlicher Belange“ die Interessen der Wirtschaft in die Planverfahren ein, dazu befragt und informiert die IHK die betroffenen Unternehmen über entsprechende Planverfahren. Typische Fragestellungen sind etwa die Schaffung neuer Gewerbeflächen, ausreichender Abstand zwischen Produktionsbetrieben und Wohngebieten oder die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen oder Abgrabungen.

Die planerische Grundlage hierfür schaffen

  • auf Landesebene der Landesentwicklungsplan und das Landesentwicklungsprogramm,
  • auf Regierungsbezirksebene der Regionalplan und
  • auf kommunaler Ebene die Bauleitplanung der Kommunen.

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