Allgemeines zum IHK Beitrag

Die Kosten der IHK werden, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, durch die Beiträge der kammerzugehörigen Unternehmen aufgebracht (§ 3 Abs. 2 IHKG). Die Vollversammlung, die sich aus den gewählten Vertretern aller Wirtschaftsgruppen zusammensetzt, hat am 29. November 2010 die Wirtschaftssatzung und damit die konkreten Beitragssätze für 2011 beschlossen.

Die Jahresbeiträge setzen sich aus den gestaffelten Grundbeiträgen und einer Umlage zusammen.
  • Der Mindestgrundbeitrag für im Handelsregister eingetragene Unternehmen beträgt 175,00 Euro und ist an die Höhe des Gewerbeertrags bzw. hilfsweise dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, gekoppelt.
  • Kleingewerbetreibende (nicht im Handelsregister eingetragene Betriebe) sind vom Beitrag freigestellt, wenn der Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb unter 5.200,00 Euro liegt. Ansonsten zahlen sie einen gestaffelten Grundbeitrag, welcher mindestens 45,00 Euro, höchstens jedoch 150,00 Euro beträgt.
  • Neben dem Grundbeitrag wird eine Umlage von derzeit 0,18 Prozent des Gewerbeertrags bzw. des Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben. Bei der Berechnung der Umlage wird bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von EUR 15.340,00 abgezogen.

Detaillierte Erläuterungen zur Berechnung des IHK-Beitrags finden Sie in der Beitragsordnung sowie in der Wirtschaftssatzung.

Ansprechpartner:

Michael Schmitt
Leiter Zentrale Dienste
Telefon 09561/7426-10
Telefax 09561/7426-51
E-Mail michael.schmitt@coburg.ihk.de
IHK Jahresthema 2012: Energie und Rohstoffe für morgen
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