Die Jahresbeiträge setzen sich aus den gestaffelten Grundbeiträgen und einer Umlage zusammen.
Kleingewerbetreibende (nicht im Handelsregister eingetragene Betriebe) sind vom Beitrag freigestellt, wenn der Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb unter 5.200,00 Euro liegt. Ansonsten zahlen sie einen gestaffelten Grundbeitrag, welcher mindestens 45,00 Euro, höchstens jedoch 150,00 Euro beträgt.
Neben dem Grundbeitrag wird eine Umlage von derzeit 0,18 Prozent des Gewerbeertrags bzw. des Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben. Bei der Berechnung der Umlage wird bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von EUR 15.340,00 abgezogen.
Detaillierte Erläuterungen zur Berechnung des IHK-Beitrags finden Sie in der Beitragsordnung sowie in der Wirtschaftssatzung.