Informationen zur Pflichtmitgliedschaft

IHKs sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen kraft Gesetzes alle Gewerbetreibenden angehören; lediglich das Handwerk und die handwerksähnlichen Gewerbe sind in Handwerkskammern organisiert. Die Pflichtzugehörigkeit zur IHK entspricht der allgemeinen deutschen Kammerpraxis und ist innerhalb des IHK Gesetzes geregelt.

Die Pflichtmitgliedschaft ist aus drei Gründen wichtig:

1. Erst die gesetzliche Mitgliedschaft macht es möglich, dass die IHKs alle Gewerbetreibende ihrer Region gleichberechtigt vertreten. So engagieren sich die IHKs für eine bessere Infrastruktur und Verkehrsanbindung, für niedrigere Steuern und Abgaben, für Bürokratieabbau und Fachkräftenachwuchs durch Aus- und Weiterbildung. Dies kommt allen zugute – Wettbewerbern wie Geschäftspartnern – und kann nur funktionieren, wenn alle mitmachen und sich an der Finanzierung beteiligen.

2. IHKs ersetzen staatliche Verwaltung – auch dies wird erst möglich durch die Pflichtmitgliedschaft. Dis IHKs nehmen eine ganze Reihe hoheitlicher Aufgaben für die Unternehmen wahr, z. B. bei der beruflichen Bildung und der Förderung des Exports. Ohne die IHKs müsste der Staat diese Aufgaben mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand bestreiten. Pflichtbeiträge für IHK-Mitglieder vermeiden also höhere Steuern und Abgaben für alle.

3. Schließlich sichert die gesetzliche Mitgliedschaft die politische Neutralität der IHKs und garantiert deren Unabhängigkeit.

Ansprechpartner:

Michael Schmitt
Leiter Zentrale Dienste
Telefon 09561/7426-10
Telefax 09561/7426-51
E-Mail michael.schmitt@coburg.ihk.de
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