Damit die IHK zu Coburg als Selbstverwaltungskörperschaft die Interessen der regionalen Wirtschaft angemessen vertreten kann, sind wir auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedsunternehmen bedacht. Dies gilt für die Mitwirkung in den Fachausschüssen, bei Umfragen und Anhörungen sowie ganz besonders für die Mitarbeit in der IHK-Vollversammlung.
Von den 32 zu wählenden Vollversammlungsmitgliedern werden alle wichtigen Beschlüsse im Hinblick auf die Arbeit der IHK zu Coburg gefasst, u. a. entscheidet die Vollversammlung über die Höhe der Beiträge und deren Verwendung. Mit Ihrer Stimme können Sie außerdem bestimmen, welchen Einfluss die IHK auf die Politik nimmt, welche Aufgaben sie über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus wahrnimmt und, welche Serviceleistungen Ihre IHK anbietet.
„Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Wählen Sie Unternehmerinnen und Unternehmer in die Vollversammlung, die Ihre Interessen vertreten sollen“. Die IHK zu Coburg braucht das Engagement von Unternehmen aller Betriebsgrößen und aus allen Branchen, so dass das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft angemessen in der Vollversammlung abgebildet wird.