Eingeschränkt ist seit Jahresbeginn auch das so genannte Contracting, d. h. Vertragspartnerschaften bei der Versorgung mit Strom soweit für den dabei eingesetzten Strom eine Steuerentlastung beansprucht werden soll.
Das neue Entlastungsverfahren (§ 9 b StromStG) soll in einer Verordnung zum Stromsteuergesetz (StromStV) geregelt werden. Da diese Verordnung noch nicht vorliegt, gilt zur Schaffung von Rechtssicherheit ein Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 25.01.2011. Der Erlass regelt bis auf Weiteres auch welche Vordrucke für das Entlastungsverfahren von den Unternehmen zu verwenden sind und bei Anwendung des Contracting gelten.
Nähere Auskünfte zu den Änderungen bei der Stromsteuer erhalten Sie bei der IHK zu Coburg, Bereich Recht, Herr Jakobs, Tel.: 09561/7426-17.
Die notwendigen Antragsvordrucke sowie weitere Informationen über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen finden Sie auch im Internet unter: www.zoll.de.