IFR-Ausnahmegenehmigung

13.01.2011

Die IHK zu Coburg zeigt sich sehr irritiert darüber, dass die Verlängerung der Ausnahmebewilligung für den Instrumentenflug (IFR) auf der Brandensteinsebene derzeit noch aussteht. Die zuständigen Behörden hatten eine Verlängerung bei Einleitung des Planfeststellungsverfahrens in Aussicht gestellt: „Die Region könne davon ausgehen, dass damit der Werkflugverkehr bis zur Fertigstellung eines neuen richtlinienkonformen Verkehrslandplatzes fortgeführt werden kann.“

Dieser negative Bescheid ist für die IHK und erst recht für die den VLP-Brandensteinsebene nutzenden Unternehmen ein so nicht hinnehmbarer Zustand und alle Beteiligten auf kommunaler Seite, allen voran die Stadt Coburg, die nutzenden Firmen sowie die IHK müssen jetzt mit den zuständigen Behörden vordringlich an einer tragfähigen, wirtschaftlich akzeptablen Lösung arbeiten. „An erster Stelle gilt es auszuloten, welche Maßnahmen für die befristete Verlängerung der IFR-Ausnahmegenehmigung bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines zukunftsfähigen Verkehrslandeplatz notwendig sind und, wie hoch die Aufwendungen für die Ertüchtigung durch bauliche Maßnahmen sein werden“, betont IHK-Präsident Friedrich Herdan.

Mit der Änderung der behördlichen Einschätzung zur derzeitigen Sicherheitssituation auf der Brandensteinsebene und der damit einhergehenden politischen Wendung ist aus Sicht der regionalen Wirtschaft eine zügige Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für eine zukunftsfähige Luftverkehrsanbindung wichtiger denn je.

Die global tätigen Unternehmen in Stadt und Landkreis Coburg sind zum Erhalt ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit heute wie auch zukünftig auf eine funktionierende Luftverkehrsanbindung angewiesen. „Wir müssen deshalb jetzt alles daran setzen, dass auf der Brandensteinsebene der Instrumentenflugverkehr kurzfristig für die derzeitigen Nutzer wieder zugelassen wird“, so Herdan.

So wie wir gezwungenermaßen Verständnis dafür aufbringen müssen, dass die zuständigen Behörden noch vorzugebende Ertüchtigungsmaßnahmen zur Erhöhung der Flugsicherheit für notwendig erachten, so dringlich ist es für alle Beteiligten, schnellstmöglich an deren Umsetzung zu arbeiten.

Leider sind wir durch den negativen Bescheid auch darin bestätigt worden, dass die Brandensteinsebene noch nicht einmal für eine Übergangslösung genehmigungsfähig ist und eine dauerhafte Lösung durch den Bau eines richtlinienkonformen Verkehrslandeplatzes deshalb aus Sicht der regionalen Wirtschaft unumgänglich ist.

Die Firmen Brose und Kapp lassen verlauten, dass unter den derzeit unplanbaren Witterungs- und Sichtverhältnissen der Werkflugverkehr auf der Brandensteinsebene bereits massiv eingeschränkt ist – 50% aller Flüge fallen aus. Bis zur Fortführung des Instrumentenflugs ist die Firma Brose gezwungen parallel von mehreren Standorten aus zu arbeiten, sprich Coburg, Bamberg, Würzburg und Nürnberg. Eine unverzügliche Korrektur der aktuellen Situation ist zwingend notwendig.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und insbesondere der Abwanderung junger Fachkräfte aus unserer Region sind wir auf Wirtschaftsansiedlungen im Raum Coburg in Zukunft dringender denn je angewiesen. Deshalb ist die Verkehrs-Infrastruktur in Stadt und Landkreis Coburg von außerordentlicher Bedeutung und eine unzureichende Luftverkehrsanbindung würde Coburg zu einem nachrangigen Wirtschaftstandort degradieren. Schon im Landesentwicklungsprogramm ist ein richtlinienkonformer Verkehrslandeplatz für Coburg zwingend vorgesehen. Dies gilt umso mehr, als Coburg seine Rangstellung als Oberzentrum zu verteidigen hat.

IHK Jahresthema 2012: Energie und Rohstoffe für morgen
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