Noch Plätze frei ! IHK-Informationsveranstaltung: Wie dürfen Apotheker werben?

02.03.2011

Speziell für die Apotheker im IHK-Bezirk Coburg veranstaltet die IHK eine Informationsveranstaltung zum Thema „Werbung und Recht des unlauteren Wettbewerbs“.

Die Veranstaltung findet am 16. März 2011, 13.30 Uhr – 16.00 Uhr in der IHK zu Coburg statt. Interessenten können sich noch bis zum 11. März anmelden.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Rabattgewährung bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente im September letzten Jahres müssen sich alle Apotheker mit Fragen der zulässigen Werbung intensiv beschäftigen. Das BGH-Urteil ist dabei nur ein Aspekt, der bei Apothekenwerbung beachtet werden muss. Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht drohen Abmahnungen und hohe Kosten.

Um dem erhöhten Informationsbedarf der Apotheken Rechnung zu tragen, bietet die IHK zu Coburg diese spezielle Veranstaltung an.

Referentin ist Frau Rechtsanwältin Christiane Köber, Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, Bad Homburg. Frau Köber verantwortet innerhalb der Wettbewerbszentrale ausschließlich den Bereich Apotheken, Heilmittel- und Arzneimittelwerbung. Sie ist eine anerkannte Expertin auf diesem Gebiet.

Der Kostenbeitrag beträgt 30 Euro.

Anmeldungen bitte an: Frau Birgit Wachsmann, IHK zu Coburg, Bereich Recht,
Tel.: 09561/7426-41, Fax:09561/7426-50, E-Mail: wachsmann@coburg.ihk.de

Für den Notizblock:

„Werbung für Apotheker“, Mittwoch, 16. März 2011, 13.30 Uhr – 16.00 Uhr, Saal II, IHK-Zentrum für Weiterbildung, Schloßplatz 5 a, 96450 Coburg.

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