"Es kann nicht sein, dass ausgerechnet der Exportvizeweltmeister eine hausgemachte exporthemmende Regelung erlässt", heißt es in dem IHK-Brief an Söder. Die IHKs betonen, dass Unternehmen anderer EU-Mitgliedstaaten einen entsprechenden Nachweis nicht erbringen müssen. Söder solle sich deshalb für eine praktikable und wettbewerbsfreundliche Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, der Rechtsgrundlage für die Gelangensbestätigung, einsetzen.
Ansprechpartner in der IHK zu Coburg:
Elisabeth Löhr, Leiterin Bereich International, Tel.: 09561/7426-14
Frank Jakobs, Leiter Bereich Recht, Tel.: 09561/7426-17