Pflicht für elektronische Steuererklärung gilt nun auch für Freiberufler und Selbstständige

26.01.2012

Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen (ElSTER) wird für Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte auf die Jahressteuererklärung ausgedehnt. Darauf macht Frank Jakobs, Leiter des Bereichs Recht der Industrie- und Handelskammer zu Coburg aufmerksam.

Diese Pflicht gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2011. Die Anwender haben dabei die Wahl zwischen der kostenlosen Software ElsterFormular oder Steuerprogrammen kommerzieller Anbieter. Notwendig für die papierlose Steuererklärung ist die Authentifizierung. Die Anwender erhalten das erforderliche Softwarezertifikat kostenlos nach der Registrierung im ElsterOnli-ne-Portal. Weitere Informationen finden Sie auf der IHK-Internetseite (www.coburg.ihk.de).

Im Einzelnen müssen folgende Steuererklärungen elektronisch abgegeben werden:

- Einkommensteuererklärung 2011

- Umsatzsteuererklärungen für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden,

- Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung von

Besteuerungsgrundlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2011,

- Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags ab dem Erhebungszeitraum 2011,

- Feststellungserklärungen für nach dem 31.12.2010 beginnende Feststellungszeiträume,

- die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen.

Ansprechpartner in der IHK zu Coburg:

Frank Jakobs, Leiter des Bereichs Recht, Tel.: 09561/7426-17, E-Mail. jakobs@coburg.ihk.de

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