Im Einzelnen müssen folgende Steuererklärungen elektronisch abgegeben werden:
- Einkommensteuererklärung 2011
- Umsatzsteuererklärungen für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden,
- Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung von
Besteuerungsgrundlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2011,
- Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags ab dem Erhebungszeitraum 2011,
- Feststellungserklärungen für nach dem 31.12.2010 beginnende Feststellungszeiträume,
- die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen.
Ansprechpartner in der IHK zu Coburg:
Frank Jakobs, Leiter des Bereichs Recht, Tel.: 09561/7426-17, E-Mail. jakobs@coburg.ihk.de